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Risiken im Effektenhandel und mit strukturierten Produkten

 
 

Besondere Risiken im Effektenhandel

Seit dem 1. Februar 1997 regelt das Börsengesetz (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995) den gewerbsmässigen Handel mit Effekten. Das Börsengesetz verpflichtet die Effektenhändler, ihre Kunden über Geschäftsarten und Anlagen, die besondere Risiken aufweisen können, aufzuklären. Die dazu entsprechende Broschüre kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden.

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