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Besondere Risiken im Effektenhandel
Seit dem 1. Februar 1997 regelt das Börsengesetz (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995) den gewerbsmässigen Handel mit Effekten. Das Börsengesetz verpflichtet die Effektenhändler, ihre Kunden über Geschäftsarten und Anlagen, die besondere Risiken aufweisen können, aufzuklären. Die dazu entsprechende Broschüre kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden.
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